Arbeitsmedizin
Aufgaben und Nutzen des Betriebsarztes
Häufig wird der Betriebsarzt, besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen, als reiner Kostenfaktor gesehen. Dies besonders, da eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung besteht und der Sinn dieser Maßnahme zunächst nicht gesehen wird. Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber unmittelbar. Hierdurch ergeben sich für den Arbeitgeber Vorteile durch Kostenreduktion, störungsfreie Betriebsabläufe, Anhebung der Gesundheitsquote und Mitarbeitermotivation.
Dies wird erreicht durch:
- Rechtssicherheit durch die Erfüllung rechtlicher Vorgaben
- Identifikation von betrieblichen Risiken (Gefährdungen) und damit Vermeidung von Folgekosten (Arbeitsausfall, Produktionsausfall, technischer Schaden, Haftung etc.)
- Mithilfe bei Unfallanalysen
- Unterstützung bei der Erstellung sog. Gefährdungsanalysen und Gefahrstoffkatastern
- Unterstützung bei Unterweisungsaufgaben seitens des Arbeitsgebers
- Beratung zur Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, persönlicher Schutzausrüstung (sog. PSA), Organisation der Ersten Hilfe, Brandschutz
- Beratung bezüglich Schutz von Müttern und Jugendlichen sowie Beschäftigung schwerbehinderter und/oder leistungsgeminderter Mitarbeiter
- Mitwirkung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (sog. BEM)
- Mitwirkung beim betrieblichen Gesundheits- und Sozialmanagement (sog. BGM)
- Teilnahme an Betriebsbegehungen und Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen
- Durchführung von Einstellungs-, Eignungs- und arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Nachuntersuchungen
Wichtige Information: Der ltd. Betriebsarzt O. Bitzer ist seitens der zuständigen Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zur Weiterbildung „Betriebsmedizin“ (für 48 Monate in 50% Teilzeit) ermächtigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an info@ergomed-landau.de